Hundezucht und Steuerrecht

Dazu  Steuerberaterin Silke Markgräfe :

Auch Hundezüchter müssen die geltenden Steuergesetze kennen und beachten.

 

Die Abgrenzung der gewerblichen Hundezucht zum reinen Hobbyzüchter ist hierbei nicht so einfach ersichtlich. Auch Hobbyzüchter müssen in der Regel Steuern zahlen.

Hundezucht ist gewerblich, wenn sie auf Dauer angelegt und vom Umfang und Aufwand her eindeutig über eine Liebhaberei hinausgeht. Auch wer nur mit einem oder mit zwei Tieren über mehrere Jahre hinweg regelmäßig mehrere Würfe und Welpen verkauft, ist im steuerrechtlichen Sinne Unternehmer.

 Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet auch wenn das ganze ohne Gewinnerzielungsabsicht und nebenberuflich geschieht. Dabei spielt es keine Rolle ob er ein gewerbsmäßiger Züchter  im Sinne des Tierschutzgesetzes ist.

 Hobbyzüchter züchten nicht regelmäßig, haben nur hin und wieder, sporadisch einen Wurf zu verkaufen. Die Verluste können bei der Einkommens-ermittlung nicht geltend gemacht werden.

Für die Umsatzsteuerpflicht ist es allerdings unerheblich ob die Hundezucht als Liebhaberei oder gewerblich betrieben wird. Für Hundeverkäufe ist derzeit 19% Umsatzsteuer zu berechnen und an die Finanzverwaltung abzuführen.

Angaben im Kaufvertrag:

 Der seriöse Züchter schließt mit immer einen Kaufvertrag ab, der mindestens folgende Angaben beinhaltet:

  der vollständige Name und die Anschrift von Verkäufer und Käufer

 - Steuer-Nummer des Verkäufers

 - Name, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Chipnummer des Welpen

 - Gesundheitszustand des Welpen und eventuelle Mängel

 -  Kaufpreis und Zahlungsart

 -  Übergabetermin des Welpen

 Der ordnungsgemäße Kaufvertrag ist für spätere steuerliche Bewertungen auch für den Käufer von entscheidender Bedeutung.

 Haftungsausschluß
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Stand  12/2009

 

Silke Markgräfe

www.markgraefe.de