FAQ
Häufig gestellte Fragen.
- F1 Generation
- Die F1 Generation ist die erste Verpaarung zwischen einem Labrador Retriever und einem Standardpudel. Es entstehen dadurch eine vielzahl von Felldecken die von flachem Fell, das mit wenig Aufwand gepflegt wird, bis hin zu wolligen, langem fell, daß regelmäßig geschnitten werden muß. Das Fell kann sich in Stärke und Beschaffenheit ziemlich stark während des Wachstums verändern.
- Gibt es kleiner gezüchtete Doodle`s ?
Ja, die gibt es.
Selbstversändlich kann und wird der Doodle auch kleiner gezüchtet , aber nur Step by Step und nicht mit der Brechstange. Auch die einzelnen Rassehundeverbände innerhalb des VDH schließen grundsätzlich Verpaarungen ab einem bestimmen Größenunterschied aus.
Niemand käme ,z.B im Pudel-Club , aber auch darauf eine Grosspudel Hündin künstlich von einem Toy Rüden besamen zu lassen die über 30 cm trennen.
Hier ein Auszug aus dem Zuchtreglement vom Deutschen Pudel Club (VDH) über zulässige Grössenverpaarungen :
Toypudel x Toypudel von 25 -28 cm
Zwergpudel x Zwergpudel 28-35 cm
Kleinpudel x Kleinpudel 35-45 cm
Grosspudel x Grosspudel 45- 60 cm
Hündinnen dürfen nicht mit Rüden verpaart werden, die mehr als ca 12 % bei Toy-, Zwerg- und Kleinpudeln, mehr als 15 % bei Grosspudeln größer sind.
Nachzulesen in der Zuchtordung vom DPK.
Als Faustregel gehen wir bei der Labradoodle-Zucht von 15 % aus, im klartext bedeutet dies also, dass die Mindesthöhe für einen Rüden, der eine Hündin mit einer Wiederristhöhe von 60 cm belegt, also Minimum 51 cm betragen sollte.
Im Mai 2009 besuchte Andreas Werner Valerie in Florida, eine der erfogreichsten Mini Labradoodle Züchterin der USA. Auch sie rät ausschließlich zur stufenweisen und gezielten Zucht kleinerer Doodle und weißt ansonsten auf Gebäude- und Organschäden ,welche sich auch erst nach mehreren Jahren bemerkbar machen, hin.
Wir profitieren hier von langjährigen Zuchtstudien und raten dringend um Beachtung. In Kürze werden wir zu diesem Thema eine Stellungnahme von Valerie veröffentlichen, die damit Aufklärungsarbeit für eine verantwortungsbewusste Zucht in Europa leisten wird.
Auch Genetiker warnen vor langfristigen Schäden innerer Organe.
Zum Züchten gehört im Vorfeld auch eine ordentliche Portion Geduld und ein geplantes und verantwortungsvolles Denken und Handeln für den Hund von Morgen und dessen nachfolgenden Generationen.
Zu guter letzt muss aber noch geklärt werden, warum es ein kleiner gezüchteter Doodle sein soll. Und ob die Bedenken bezügl, eines der Größe Standard angebracht sind.
- Haart der Labradoodle ?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da es den Labradoodle in unterschiedlichen Zuchtformen und Haararten gibt .
Es ist gut möglich das ein F1Hund aus der ersten Generation mit der Haarform Fleece Haare verliert , wobei das bereits in der zweiten F1B Form und dem Wollhaar so gut wie ausgeschlossen ist.
Sollte ein F1 Fleece Haar Labradoodle Haaren, erhalten Sie von uns Pflegetips um dies zu mindern.
- Hundezucht und Steuerrecht

Dazu Steuerberaterin Silke Markgräfe :
Auch Hundezüchter müssen die geltenden Steuergesetze kennen und beachten.
Die Abgrenzung der gewerblichen Hundezucht zum reinen Hobbyzüchter ist hierbei nicht so einfach ersichtlich. Auch Hobbyzüchter müssen in der Regel Steuern zahlen.
Hundezucht ist gewerblich, wenn sie auf Dauer angelegt und vom Umfang und Aufwand her eindeutig über eine Liebhaberei hinausgeht. Auch wer nur mit einem oder mit zwei Tieren über mehrere Jahre hinweg regelmäßig mehrere Würfe und Welpen verkauft, ist im steuerrechtlichen Sinne Unternehmer.
Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist jede natürliche oder juristische Person, die am Markt planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet auch wenn das ganze ohne Gewinnerzielungsabsicht und nebenberuflich geschieht. Dabei spielt es keine Rolle ob er ein gewerbsmäßiger Züchter im Sinne des Tierschutzgesetzes ist.
Hobbyzüchter züchten nicht regelmäßig, haben nur hin und wieder, sporadisch einen Wurf zu verkaufen. Die Verluste können bei der Einkommens-ermittlung nicht geltend gemacht werden.
Für die Umsatzsteuerpflicht ist es allerdings unerheblich ob die Hundezucht als Liebhaberei oder gewerblich betrieben wird. Für Hundeverkäufe ist derzeit 19% Umsatzsteuer zu berechnen und an die Finanzverwaltung abzuführen.
Angaben im Kaufvertrag:
Der seriöse Züchter schließt mit immer einen Kaufvertrag ab, der mindestens folgende Angaben beinhaltet:
der vollständige Name und die Anschrift von Verkäufer und Käufer
- Steuer-Nummer des Verkäufers
- Name, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Chipnummer des Welpen
- Gesundheitszustand des Welpen und eventuelle Mängel
- Kaufpreis und Zahlungsart
- Übergabetermin des Welpen
Der ordnungsgemäße Kaufvertrag ist für spätere steuerliche Bewertungen auch für den Käufer von entscheidender Bedeutung.
Haftungsausschluß
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Silke Markgräfe
- Ich reise mit dem Flugzeug an, wie sind die Bestimmungen beim Rückflug mit dem Welpen ?
aktuelle Info:
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt eine neue EU-Verordnung bezüglich der Reisebestimmungen von Haustieren, darin wird u.a. der sogenannte Heimtier-Ausweis bei Reisen in EU-Ländern vorgeschrieben. (weitere Infos zur EU-Verordnung bei Reisen mit Katze und Hund unter www.tierschutzbund.de). Die EU-Verordnung gilt übrigens nicht für Reisen nach Irland, Großbritannien, Schweden und Malta.
Infos über Reisebestimmungen bei einem Urlaub mit Hund und Katze außerhalb der EU bitte hier klicken
Die Bestimmungen für den Transport eines Hundes auf einer Flugreise sind bei den einzelnen Fluggesellschaften unterschiedlich geregelt, deshalb sollten sich Hundehalter vor Antritt einer Reise gut informieren. Nachfolgend einiges Wissenswerte darüber, wenn Pfiffi mitfliegt.
Transport in der Flugkabine:
Bei der Lufthansa sind kleine Haustiere von 3-8 Kilogramm (ab 5 kg ist der Transport in einer Pet Box vorgeschrieben) in der Kabine zugelassen und werden auf innerdeutschen Flügen kostenlos transportiert. Bei TUIfly und Condor können Hunde bis sechs Kilogramm für 25 Euro in der Kabine mitfliegen.
Transport bei größeren Hunden:
Hunde über sechs Kilogramm (bei der Lufthansa über acht Kilogramm inkl. Pet Box) dürfen nur in speziellen Transportbehälter im Gepäckraumes des Flugzeuges mitfliegen, der Beförderungspreis ergibt sich i.d.R aus den Kosten für das Übergewicht pro Kilogramm.
Beförderungsbox:
Der Hundehalter ist verpflichtet sich um die Beschaffung des speziellen Transport-Containers selbst zu kümmern, dabei ist es ratsam den Hund schon frühzeitig an den Transportbehälter zu gewöhnen und nicht kurz vor Beginn einer Reise zu füttern, damit das Tier in der Box nicht erbricht.
Reiseapotheke für den Hund:
Weil jede längere Reise für einen Hund mit enormen Strapazen verbunden sind, sollte stets ein Tierarzt zu Rate gezogen werden und für besonders nervöse Hunde ist ein leichtes Beruhigungsmittel empfehlenswert.
Versicherung:- In welche Länder haben Sie Ihre Labradoodle/Goldendoodle bislang verkauft?
- Unsere Labradoodle/Goldendoodle haben auch in folgenden Ländern ein neues zu Hause gefunden:
Österreich
Belgien
Finnland
Frankreich
Luxemburg
Namibia
Niederlande
Polen
Schweiz
USA
- Ist der Labradoodle ein Designer Hund ?
Diese Frage lässt sich schnell und einfach beantworten. Jede heute annerkannte Rasse ist duch Kreuzungen entstanden, also müsste diese für uns unschöne und provozierende Bezeichung für alle Rassehunde gelten.
Mittlerweile gibt es einige degenerierte ,von 341 annerkannten, Hunderassen bei denen weder ein natürlicher Deckakt noch eine ebensolche Geburt möglich ist.
Wir raten Krtikern an, darüber nachzudenken bevor Sie sich äußern.
- Ist jeder Pudel für die Zucht geeingnet ?
Nein , wir haben nur zwei Gernerationen Zeit die erfordenlichen und postiven Merkmale des Pudels einzukreuzen, danach ist der Doodle auf sich selbst gestellt. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und kreuzen daher wir auch nur international erfolgreiche Pudel in unsere Zucht ein.
Jeder Pudel sollte mind. von drei verschiedlichen VDH Richtern mit der Formnote , VORZÜGLICH, bewertet wurden sein.
Weiter muss jeder Pudel unter VDH Richtlinien eine Zuchttauglichkeits Prüfung, mit allen erfoderlichen Untersuchungen , bestehen.
Nur ein festes Fundmant ermöglicht den langfristigen Erfolg unserer Arbeit und schafft die erforderlichen Vorausetzungen der Annerkennung durch die FCI.
- Warum erfolgt eine DNA Archivierung der Zuchthunde ?
Mittlerweile werden bedauerlicherweise auch Mischlinge als Labradoodle angeboten. Damit hat ein großer Betrug begonnen, bei dem ahnungslosen Allergiker-Familien nicht nur Geld , sondern auch um Ihre Hoffnung auf den geeigneten Hund gebracht werden.
Ganz deutlich wurde dies auf dem Niederländischen Labradoodle Tag am 05.09.2009 , an dem scheinbar stolze Labra- und Goldendoodle Besitzer darüber aufgeklärt werden mussten, für teures Geld einen Mischling erworben zu haben.
Auch beim studieren deutscher Internetportale fällt dieses immer mehr ins Auge. Von daher ist es unbedingt erforderlich, nur mit registrierten Hunden zu züchten, von denen DNA Proben hinterlegt wurden Ein Züchter, der nix zu verbergen hat, sollte eine Überprüfung der Abstammung ermöglichen.
Warum sind wir die einzigen in Deutschland die diesen Nachweiss erbringen ?
- Weche Voraussetzen, für die Annerkennung der Rasse, müssen wir erfüllen ?
Vorgehen für die Annahme neuer Rassen in die FCI
Der Antrag zur Annahme einer neuen Rasse muss von der kynologischen Dachorganisation einer der F.C.I. angehörenden Nation an das FCI-Sekretariat eingereicht werden. Dabei kann ein zur F.C.I. gehörendes Ursprungsland die Antragsstellung an eine andere Nation der F.C.I. übertragen. Ein entsprechender schriftlicher Auftrag des Ursprungslandes muss vorliegen.
Neue Rassen können Hundepopulationen sein, die anderweitig schon anerkannt und durch andere Hundeclubs angenommen sind, Hunderassen, die wieder belebt wurden oder neu geschaffene Rassen; diese letzteren müssen sich von den in der FCI bereit anerkannten Rassen deutlich unterscheiden.
Eine neue Rasse kann als solche anerkannt werden, wenn sie der Definition einer Rasse genügt (siehe Bestimmungen der FCI über die Fortpflanzung in und zwischen Varietäten). Die Population muss sich zusammensetzen aus einem Minimum von 8 Geschlechtslinien (Blutlinien), jede mit wenigstens zwei Rüden und 6 Hündinnen (Originalkern). Es dürfen keine Beziehungen zwischen den Blutlinien während drei Generationen (Ur-Gross-Eltern) bestehen.
Diese Bedingungen sind durchführbar, wenn mit einem gut geplanten Fortpflanzungsprogramm wenigstens 1000 (Tausend) Hunde registriert sind.
Das Gesuch muss ein DVD, indem die Hunde stehend und in Bewegung gezeigt werden, und Fotos enthalten und den Nachweis erbringen, dass die an der Generalversammlung in Madrid beschlossenen Kriterien zur Annahme neuer Hunderassen (8 unabhängige Blutlinien, Anzahl Hunde, Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie, PRA, Epilepsie, Verhalten und Charakter) erfüllt sind. Es müssen zugleich ein nach dem neuen bei der Generalversammlung in Jerusalem angenommenen FCI-Standard-Modell abgefasster vollständiger vorläufiger Standard in einer der vier offiziellen Sprachen der F.C.I. (Französisch, Deutsch, Englisch und Spanisch) und eine für die erste Seite des FCI-Standards bestimmte Zeichnung des Hundes vorliegen.
Vor der abschliessenden Diskussion im Rahmen der vereinigten Kommissionen (wissenschaftliche Kommission und Standard-Kommission) wird im Auftrag der FCI eine Delegation, bestehend aus je einem Mitglied beider Kommissionen, eine gründliche Überprüfung an Ort und Stelle vornehmen. Die Kosten dieser Untersuchung werden von der kynologischen Dachorganisation der antragstellenden Nation getragen.
Nach Untersuchung und Besprechung der vorliegenden Akten und nach der erfolgten Kontrolle an Ort und Stelle können die vereinigten Standard- und wissenschaftliche Kommissionen dem Vorstand den Antrag auf vorläufige Annahme der neuen Rasse stellen. Vorläufig angenommene Rassen sollen in allen FCI-Ländern in entsprechenden Stammbüchern eingeschrieben werden, können an unter dem Patronat der FCI stehenden internationalen Ausstellungen ausgestellt und bewertet werden, können ein CAC erwerben, sind aber vorläufig vom CACIB ausgeschlossen.
Nach mindestens fünf Generationen, aber frühestens nach zehn Jahren, kann der Antragsteller das Gesuch um endgültige Annahme der neuen Rasse stellen. Er muss dabei über die Entwicklung der Rasse (Anzahl Hunde), Gesundheitszustand, Wesen und über eventuelle Schwierigkeiten, die sich während der Probezeit ergeben haben, schriftlich Bericht erstatten. Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
- Einen endgültigen Standard in Übereinstimmung mit der Standardkommission verfassen.
- Vorlage jährlicher Statistiken über die Geburten im Herkunftsland der Rasse ab dem Datum ihrer provisorischen Anerkennung, sowie einer Statistik der Geburten in den Ländern derselben geographischen Sektion, wobei mindestens die letzten drei Jahre zu berücksichtigen sind.
- Angabe der Zahl der Hunde dieser Rasse, die bei den großen Ausstellungen des Herkunftslandes und in den Welt- und Sektionsausstellungen des dem Antrag zur definitiven Annahme vorausgehenden Jahres eingetragen sind.
- Von zwei durch den Vorstand benannten Sachverständigen Folgendes feststellen lassen :
a) Tatsächliche Anwesenheit der ausgestellten Hunde bei einer besonders wichtigen Veranstaltung.
- Homogenität der Rasse und deren Übereinstimmung mit dem Standard.
c) Ausgewogenheit des Verhaltens.
Nach einer neuen Beurteilung durch die vereinten Kommissionen kann der vorläufige Standard entsprechend den Erfahrungen der Probezeit abgeändert und ergänzt werden und der Generalversammlung der FCI der Antrag auf endgültige Annahme der neuen Rasse mit einem endgültigen Standard gestellt werden.
Wird nach 10-15 Jahren kein Antrag zur endgültigen Annahme eingereicht, wird die Rasse von den Listen der F.C.I. gestrichen.
Angenommen von der FCI-Generalversammlung in Brüssel am 30. und 31 Mai 1995 und ergänzt von den bei der FCI-Generalversammlung in Dortmund (2003) genehmigten Bestimmungen.
- Einen endgültigen Standard in Übereinstimmung mit der Standardkommission verfassen.
- Welche gesetzlichen Vorausetzungen muss ein Hundezüchter erfüllen?
- Diese Frage wird hier in kürze beantwortet.
