Welche Voraussetzungen, für die Anerkennung der Rasse, müssen wir erfüllen?

Vorgehen für die Annahme neuer Rassen in die FCI

Der Antrag zur Annahme einer neuen Rasse muss von der kynologischen Dachorganisation einer der F.C.I. angehörenden Nation an das FCI-Sekretariat eingereicht werden. Dabei kann ein zur F.C.I. gehörendes Ursprungsland die Antragsstellung an eine andere Nation der F.C.I. übertragen. Ein entsprechender schriftlicher Auftrag des Ursprungslandes muss vorliegen.

Neue Rassen können Hundepopulationen sein, die anderweitig schon anerkannt und durch andere Hundeclubs angenommen sind, Hunderassen, die wieder belebt wurden oder neu geschaffene Rassen; diese letzteren müssen sich von den in der FCI bereit anerkannten Rassen deutlich unterscheiden.

Eine neue Rasse kann als solche anerkannt werden, wenn sie der Definition einer Rasse genügt (siehe Bestimmungen der FCI über die Fortpflanzung in und zwischen Varietäten). Die Population muss sich zusammensetzen aus einem Minimum von 8 Geschlechtslinien (Blutlinien), jede mit wenigstens zwei Rüden und 6 Hündinnen (Originalkern). Es dürfen keine Beziehungen zwischen den Blutlinien während drei Generationen (Ur-Gross-Eltern) bestehen.

Diese Bedingungen sind durchführbar, wenn mit einem gut geplanten Fortpflanzungsprogramm wenigstens 1000 (Tausend) Hunde registriert sind.

Das Gesuch muss eine DVD, indem die Hunde stehend und in Bewegung gezeigt werden, und Fotos enthalten und den Nachweis erbringen, dass die an der Generalversammlung in Madrid beschlossenen Kriterien zur Annahme neuer Hunderassen (8 unabhängige Blutlinien, Anzahl Hunde, Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie, PRA, Epilepsie, Verhalten und Charakter) erfüllt sind. Es müssen zugleich ein nach dem neuen bei der Generalversammlung in Jerusalem angenommenen FCI-Standard-Modell abgefasster vollständiger vorläufiger Standard in einer der vier offiziellen Sprachen der F.C.I. (Französisch, Deutsch, Englisch und Spanisch) und eine für die erste Seite des FCI-Standards bestimmte Zeichnung des Hundes vorliegen.

Vor der abschließenden Diskussion im Rahmen der vereinigten Kommissionen (wissenschaftliche Kommission und Standard-Kommission) wird im Auftrag der FCI eine Delegation, bestehend aus je einem Mitglied beider Kommissionen, eine gründliche Überprüfung an Ort und Stelle vornehmen. Die Kosten dieser Untersuchung werden von der kynologischen Dachorganisation der antragstellenden Nation getragen.

Nach Untersuchung und Besprechung der vorliegenden Akten und nach der erfolgten Kontrolle an Ort und Stelle können die vereinigten Standard- und wissenschaftliche Kommissionen dem Vorstand den Antrag auf vorläufige Annahme der neuen Rasse stellen. Vorläufig angenommene Rassen sollen in allen FCI-Ländern in entsprechenden Stammbüchern eingeschrieben werden, können an unter dem Patronat der FCI stehenden internationalen Ausstellungen ausgestellt und bewertet werden, können ein CAC erwerben und sind aber vorläufig vom CACIB ausgeschlossen.

Nach mindestens fünf Generationen, aber frühestens nach zehn Jahren, kann der Antragsteller das Gesuch um endgültige Annahme der neuen Rasse stellen. Er muss dabei über die Entwicklung der Rasse (Anzahl Hunde), Gesundheitszustand, Wesen und über eventuelle Schwierigkeiten, die sich während der Probezeit ergeben haben, schriftlich Bericht erstatten.  Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Einen endgültigen Standard in Übereinstimmung mit der Standardkommission verfassen.
  • Vorlage jährlicher Statistiken über die Geburten im Herkunftsland der Rasse ab dem Datum ihrer provisorischen Anerkennung, sowie einer Statistik der Geburten in den Ländern derselben geographischen Sektion, wobei mindestens die letzten drei Jahre zu berücksichtigen sind.
  • Angabe der Zahl der Hunde dieser Rasse, die bei den großen Ausstellungen des Herkunftslandes und in den Welt- und Sektionsausstellungen des dem Antrag zur definitiven Annahme vorausgehenden Jahres eingetragen sind.
  • Von zwei durch den Vorstand benannten Sachverständigen Folgendes feststellen lassen :

a)      Tatsächliche Anwesenheit der ausgestellten Hunde bei einer besonders wichtigen Veranstaltung.

  1. Homogenität der Rasse und deren Übereinstimmung mit dem Standard.

c)  Ausgewogenheit des Verhaltens.

Nach einer neuen Beurteilung durch die vereinten Kommissionen kann der vorläufige Standard entsprechend den Erfahrungen der Probezeit abgeändert und ergänzt werden und der Generalversammlung der FCI der Antrag auf endgültige Annahme der neuen Rasse mit einem endgültigen Standard gestellt werden.

Wird nach 10-15 Jahren kein Antrag zur endgültigen Annahme eingereicht, wird die Rasse von den Listen der F.C.I. gestrichen.